Zugänglichkeit in F2 einrichten
F2 unterstützt sehbehinderte und blinde Benutzer durch die Integration von Vergrößerungsprogrammen, erhöhtem Kontrast und Screenreader-Software.
Sie passen die Zugänglichkeit in F2 im Dialogfenster „Persönliche Einstellungen“ an. Den Menüpunkt finden Sie im Reiter "Einstellungen" im Hauptfenster.

Daraufhin öffnet sich das folgende Dialogfenster:

In der Rubrik „Allgemein“ stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung, um die Zugänglichkeit von F2 anzupassen:
Funktion | Beschreibung | ||
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Anwendung von Vorschau und Textbearbeitungsprogramm |
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"Vorschau nur für Dokumentenschriftstücke anzeigen" |
Setzen Sie ein Häkchen in dieses Kontrollkästchen, wenn Sie Screenreader-Software nutzen und eine Verzögerung vermeiden möchten, wenn Sie zwischen den an das Dokument angehängten Schriftstücken im Schriftstückbereich navigieren möchten. Wenn die Funktion aktiviert ist, müssen Sie auf Vorschau laden in der Mitte der Vorschau klicken, um eine Vorschau der an das Dokument angehängten Schriftstücke angezeigt zu bekommen. |
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Zugänglichkeit |
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”Benutzerdefinierte Symbole verwenden" |
Benutzerdefinierte Symbole müssen in Zusammenarbeit mit cBrain eingerichtet werden, bevor dieses Kontrollkästchen einen Effekt hat.
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”Erweiterte Screenreader-Unterstützung” |
Setzen Sie ein Häkchen in das Kontrollkästchen, um Screenreader-Software in F2 anwenden zu können.
Sie müssen F2 neu starten, damit Ihre Änderungen in Kraft treten. |
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”Benachrichtigungen über Anzahl von Suchergebnissen, Fehlern usw. anzeigen” |
Setzen Sie ein Häkchen in das Kontrollkästchen, um Benachrichtigungen zu aktivieren. Benachrichtigungen informieren Sie über die Ausführung von Suchen, Warnsymbole, Validierungsfehler, wie beispielsweise bei Eingabe ungültiger Werte wie eine falsche E-Mail-Adresse usw. Die Benachrichtigungen werden als Windows-Benachrichtigung geliefert, um eine bessere Barrierefreiheit in F2 zu bieten, und werden unten rechts auf Ihrem Bildschirm angezeigt. ![]() Abbildung 3. Windows-Benachrichtigung
Sie müssen F2 neu starten, damit Ihre Änderungen in Kraft treten. |